AusBildung bis 18

AusBildung bis 18

AusBildung bis 18

AusBildung bis 18 970 685 Regionalmanagement Südweststeiermark

Erfahrungsaustausch zur Ausbildung bis 18
 

Mit der Ausbildung bis 18 werden Jugendliche über die allgemeine Schulpflicht hinaus qualifiziert und können so gut begleitet in den Arbeitsmarkt integriert werden. Im Herbst 2022 lud Kathrin Lendl, Regionale Koordinatorin für Bildungs- und Berufsorientierung zum alljährlichen Erfahrungsaustausch zur Ausbildung bis 18 in das Bildungshaus Schloss Retzhof.

Elke Lambauer, Leiterin der Koordinierungsstelle Steiermark, berichtete über aktuelle Entwicklungen, im Fachinput von Ursula Semlitsch (capito Graz) ging es um die leicht verständliche Sprache.

“Das Ausbildungspflichtgesetz gibt es seit 2017 und seit Herbst 2019 sind alle 15- bis 18-Jährigen in Österreich ausbildungsverpflichtet. Das große Interesse an der Veranstaltung zeigt, dass für die Netzwerkpartner*innen der regelmäßige Austausch und der Kontakt zur KOST Steiermark sehr wichtig ist.” freut sich Kathrin Lendl über die gelungene Veranstaltung.

Mehr Bildung. Mehr Chancen. Mehr Zukunft.

Weil es mehr denn je wichtig ist, dass alle jungen Menschen eine gute Ausbildung haben!

Bildung und Ausbildung sind der Schlüssel für eine gesicherte Zukunft junger Menschen. Eine gute Ausbildung ist eine wichtige Grundlage für den weiteren Lebensweg.

Wer eine abgeschlossene Ausbildung hat, wird seltener arbeitslos, hat ein höheresEinkommen und damit bessere Lebensbedingungen. Gerade weil die Ausbildung  etwa durch eine Lehre oder eine weiterführende Schule  so wichtig für das weitere Leben ist, hat die österreichische Bundesregierung bereits 2017  für Jugendliche bis 18 Jahre daraus eine Verpflichtung gemacht.

Junge Menschen in Österreich müssen über ihren Pflichtschulabschluss hinaus eine weiterführende Ausbildung absolvieren. Die Ausbildungspflicht betrifft Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und sich nicht nur vorübergehend in Österreich aufhalten.

Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einer anerkannten Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme oder einer auf diese vorbereitende Maßnahme nachgehen.

Für Eltern bzw. Jugendliche, die nicht genau wissen, was sie beruflich machen sollen oder gefährdet sind die Schule oder Ausbildung abzubrechen, gibt es Beratung, Begleitung und konkrete Hilfe.

Es gibt in der Steiermark, beauftragt durch das Sozialministeriumservice, eine eigene Koordinierungsstelle AusBildung bis 18, die Sie bei Fragen und Unsicherheiten sehr gerne unterstützt.

Bitte kontaktieren Sie die Koordinierungsstelle Ausbildung bis 18 Steiermark von Montag bis Donnerstag jeweils zwischen 9 und 16 Uhr bzw. Freitag zwischen 9 und 12 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 700 118!

Mehr Infos gibt’s auf www.kost-steiermark.at bzw. auf www.ausbildungbis18.at

Kathrin Lendl

Mag.a Kathrin Lendl

Regionalmanagerin
T: +43 677 61139108
k.lendl@eu-regionalmanagement.at