Ablauf Projekteinreichung in der LAG Schilcherland
Stand 01. September 2010
PROJEKTIDEE - ABSTIMMUNG MIT DEM LAG MANAGEMENT
Idealerweise besteht bereits ab Beginn der Projektentwicklung enger Kontakt und Informationsaustausch zwischen Förderwerber und LAG Management, um die notwendige Abstimmung innerhalb der Region und mit dem regionalen Leitbild gewährleisten zu können.
Das LAG Management übernimmt die Erstberatung und grundsätzliche Prüfung der Fördertauglichkeit, verfügt aber über keine Fördermittel. Gleichzeitig kann bereits die Erstabstimmung mit den zuständigen Förderstellen erfolgen.
Erste schriftliche Projektbeschreibungen werden in dieser Phase erarbeitet und mögliche Partner im Projekt mit einbezogen.
ABSTIMMUNG MIT DER VERANTWORTLICHEN LANDESSTELLE und VORSTELLUNG IM LAG VORSTAND
Mit dem LAG Management erfolgen danach bereits die ersten Gespräche mit der programmverantwortlichen Stelle im Land Steiermark, für LEADER die Abteilung 16. Grundlegende technische und inhaltliche Fragen werden geklärt. Das Projekt wird an die thematisch zuständige Abteilung weitergeleitet. Diese übernimmt dann die weitere inhaltliche Abstimmung und Klärung der förderfähigen Kosten anhand der eigenen Förderfähigkeitskriterien. Das LAG Management betreut und begleitet den Projektwerber bei all diesen Schritten.
Die zuständige Landesabteilung stellt sicher, dass ein vorliegendes Projekt mit den fachlichen Schwerpunktsetzungen auf nationaler, Länder- und regionaler Ebene übereinstimmt. Das betrifft auch sonstige relevante Bestimmungen des EU-Rechts.
Gleichzeitig wird dem LAG Vorstand die Projektidee präsentiert. Voraussetzung für die Vorstellung im Vorstand ist, dass die Ausschlusskriterien vom Projektträger erfüllt werden. Der Antrag muss – bevor er im regionalen Abstimmungsgremium präsentiert werden kann - auf Erfüllung dieser Voraussetzungen geprüft werden. Die Mitglieder des Vorstandes haben die Möglichkeit, Kommentare und Fragen zur vorgestellten Projektidee abzugeben.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
- Regionale Trägerschaft
- Nachhaltigkeit des Finanzkonzeptes/gesicherte Eigenmittelaufbringung (ein Businessplan ist verpflichtend zu erstellen. Eigenmittel sind durch Gemeinderatsbeschlüsse bzw. durch Bonitätsauskünfte über die gesamte Projektsumme zu belegen)
- Übereinstimmung Entwicklungsplan und Leitbilder
- Flächensicherung - Optionierung
- Kooperationsvereinbarungen (Grundbesitzer, Partner)
PROJEKTENTWICKLUNG & LAUFENDE ABSTIMMUNG
Nach den klärenden Abstimmungsgesprächen mit Abteilung 16 und dem LAG Vorstand kann die Projektentwicklung im Detail fortgesetzt werden. Dabei soll ein regelmäßiger Austausch zwischen Projektwerber, LAG Management und den befassten Landesstellen erfolgen.
Das EU-Regionalmanagement Süd-West-Steiermark kann im Antrag eine Stellungnahme zum Projekt abgeben, bevor dieses im nächsten Schritt dem Gemeindebund präsentiert wird.
Die Kriterien der LAG Schilcherland können jederzeit beim LAG Management angefordert werden.
VORSTELLLUNG DES PROJEKTES IM GEMEINDEBUND
Sobald das Projekt fertig entwickelt und der Projektantrag ausgefüllt wurde, wird das Projekt durch den Projektträger den Vertretern des Gemeindebundes des Bezirkes Deutschlandsberg präsentiert. Zusätzlich sind bei dieser Projektvorstellung auch die Mitglieder des Projektbeirats anwesend. Dieser besteht aus dem LAG Vorstand sowie Vertreterinnen aus Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, Arbeiterkammer, ÖGB, Industriellenvereinigung, Kultur, Tourismus, Weinbauverein, Ölspur und der Technologiezentren. Im Projektbeirat wird das Projekt auf inhaltliche Qualitätskriterien geprüft, wie auch auf die positiv zu erwartenden regionalen Auswirkungen.
BESCHLUSSFASSUNG PROJEKTBEIRAT
Anschließend an die Sitzung des Gemeindebundes kann im Projektbeirat der regionale Beschluss zum Projekt erfolgen, wenn dieses positiv beurteilt wurde und alle relevanten Projektkriterien erfüllt.
Auf folgende Punkte wird der Projektantrag geprüft:
1. Nachhaltigkeit als ökonomischer Aspekt
2. Nachhaltigkeit als sozialer oder ökologischer Aspekt
3. Nachhaltigkeit durch primäre Nutzung regionaler Ressourcen und Rohstoffe
4. Innovationsgehalt des Projektes (neu für die Region, neu für Österreich)
5. Breite Kooperation innerhalb der Region
6. entstehende/ bestehende Kooperation mit anderen Regionen
7. Herstellung oder Förderung der Einzigartigkeit der Region
8. Zusammenarbeit bisher getrennt agierender Wirtschaftssektoren
9. Förderung der regionalen Identität und Kultur
OFFIZIELLE EINREICHUNG
Sobald der Projektbeirat positiv über den Antrag abgestimmt hat, kann dieser bei der zuständigen Landesabteilung oder bei der A16 eingereicht werden. Je nach Stichtagen für Projekteinreichungen können Anträge im Zeitverlauf behandelt werden. Unvollständig ausgefüllte Anträge ohne Bewilligungen durch den Projektbeirat gelten als Projektideen und werden laut Land Steiermark nicht weiter behandelt.
Für vollständige Projektanträge erhalten die Projektträger eine Eingangsbestätigung. Ab diesem Datum sind rückwirkend – bei Projektgenehmigung – Kosten förderbar.Davor angefallene Kosten können nicht abgerechnet werden.
